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Achtung!
Die Naturheilpraxis ist umgezogen
Neue Anschrift ab November 2023:
Scharrenberger Straße 25
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Auch in diesem Jahr: GESCHENKE aus der Naturheilpraxis:
Gutscheine (Massage) 39,00€
Lavita Nährstoffkonzentrat 25,00/50,00€
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WAS KANN DIE NATURHEILPRAXIS FÜR SIE IM ZUSAMMENHANG MIT COVID-19 TUN?
Post-Covid-Syndrom/Long-Covid: Behandlung der Folgeerscheinungen von Covid-19
Impfbegleitung: Unterstützung vor und nach der Impfung
Antikörper-Test: Nach Genesung oder Impfung
Sprechzeiten:
- Montag geschlossen
- Dienstag 9.00-16.00
- Mittwoch 9.00-16.00
- Donnerstag 9.00-12.00
- Freitag 9.00-12.00
Das Telefon ist auch außerhalb der Sprechzeiten zeitweise besetzt. Sie können auch gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen und erhalten einen Rückruf. Tel. 0212/72581048
Die Praxis ist weiterhin für sie geöffnet.
sollten sie sich krank fühlen/erkältungs- oder andere unklare symptome haben, rufen sie mich bitte vor ihrem termin an und informieren sie sich ggf. bei ihrem hausarzt. telefon-termine sind bei mir ebenfalls möglich.
Tel. 0212/72581048
wie läuft der Praxis-Betrieb in Corona-Zeiten?
Meine Praxis betreffend möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:
*Ihre Termine finden wie geplant statt
*Bei grippalen Symptomen melden Sie sich bitte vorher telefonisch bei mir
*Ihr Termin kann ggf. per Telefon stattfinden oder wird ggf. verschoben
*Hatten Sie Kontakt zu evtl. infizierten Personen und fühlen sich krank, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder wählen die Tel-Nr. 116117
*Ich bitte alle Patienten, sich nach Betreten der Praxis die Hände zu waschen und ggf. zu desinfizieren
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an mich.
Auch berate ich Sie gerne bzgl. der Stärkung Ihres Immunsystems.
Bleiben Sie gesund!
Wichtige Kurznachricht: Heilpraktiker*innen in NRW dürfen weiter arbeiten
24.03.2020 – Heilpraktiker*innen in NRW dürfen weiter arbeiten. Diese Entscheidung teilte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen auf Anfrage mit.
Insbesondere in NRW herrschte in den letzten beiden Tagen Unsicherheit, ob Heilpraktiker ihre Praxen derzeit weiter betreiben können. Nach einer Anfrage beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erhielten wir die folgende Klarstellung:
„Die Tätigkeiten von Angehörigen der Heilberufe mit Approbation und sonstigen Personen, die zur Ausübung der Heilkunde gem. § 1 Heilpraktikergesetz befugt sind, zählen nicht zu den in § 7 CoronaSchVO geregelten „Dienstleistungen“. Diese Tätigkeiten sind weiterhin zulässig und für die Versorgung der Menschen in der aktuellen Situation unerlässlich.
